Verfasst am: Sa Jan 14, 2006 5:20 pm Mutterschutzgesetzt
Hallo,
in dem Mutterschutzgesetzt steht vieles drinnen. Aber was dich wahrscheinlich interessieren würde ist, das du sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach von der Arbeit freigestellt wirst.
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