Verfasst am: Sa Jan 07, 2006 9:46 pm Mutterschutzverordnung
Hallo zusammen!
Klar kann ich dir sagen was im §1 in der Mutterschutzverordnung für Beamtinnen drinnen steht. Da stehet drinnen:
(1) Eine Beamtin darf während ihrer Schwangerschaft nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Dienstleistung gefährdet ist.
(2) In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung darf die Beamtin nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Dienstleistung ausdrücklich bereiterklärt; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
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